Übersicht zum baden-württembergischen Landesrecht
Die Verwaltungsvorschrift über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit der Eisenbahn
Die Grundsätze des Ministeriums für Umwelt und Verkehr für die Prüfung von Anträgen auf Zustimmung zur Änderung von Beförderungsentgelten nach § 39 Personenbeförderungsgesetz
Die Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Zuwendungen für die Beschaffung von Fahrzeugen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz / Regionalisierungsgesetz
Die Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für Taxen im Stadtkreis Karlsruhe
als Beispiel für kommunal gesetztes Recht.
Das Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs
verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Bahnstrukturreform und zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg.
Das Landeseisenbahngesetz
verkündet als Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Bahnstrukturreform und zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg.
Das Gesetz über die Finanzierung von Schienenwegen und Schienenfahrzeugen der nichtbundeseigenen öffentlichen Eisenbahnen in Baden-Württemberg
- Landeseisenbahnfinanzierungsgesetz - LEFG - vom 8. Juni 1995
verkündet als Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Bahnstrukturreform und zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg.
Das Gesetz über Seilbahnen, Schleppaufzüge und Vergnügungsbahnen in Baden-Württemberg
Landesseilbahngesetz - LSeilbG vom 8. Juni 1995
verkündet als Artikel 4 des Gesetzes zur Umsetzung der Bahnstrukturreform und zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg
- in der ab 1. Januar 2005 geltenden Fassung
- obsolete Fassung vor Umsetzung der EG-Seilbahnrichtlinie; gültig gewesen bis 7. November 2003.
Die Verordnung über Sachverständige für Schleppaufzüge
Die Verordnung über Anerkennung und Einsatz von Sachverständigen des Eisenbahnwesens für nichtbundeseigene Eisenbahnen
- Eisenbahn-Sachverständigenverordnung - Eisenb-SachverstVO - vom 12. Juli 1984.
Die Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen
2. Verschiedene verfahrensrechtliche Vorschriften
Die Verwaltungsvorschrift über die Kostenabrechnung beim Erwerb unbebauter Teilgrundstücke, die bei geteilter Straßenbaulast zum Ausbau von Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen benötigt werden
Die Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung von Pauschalsätzen zur Abwicklung von Vermessungskosten im Rahmen von Zuwendungen zum kommunalen Straßenbau
Die Verwaltungsvorschrift über die Mitbenutzung von Bundesfern- und Landesstraßen durch Bahnstromleitungen und sonstige Leitungen der Deutschen Bahn AG
Die Verordnung über personenbeförderungsrechtliche Zuständigkeiten
Die Verordnung über Zuständigkeiten im Eisenbahnwesen
Die Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung in § 3 Abs. 3 Satz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Die Verwaltungsvorschrift über Verwaltungsgebühren der Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht
Auszüge aus der Gebührenverordnung
2.3 zum Eisenbahnkreuzungsrecht
Die Verwaltungsvorschrift Richtlinie für Entwurf und Ausbildung von Brückenbauwerken an Kreuzungen zwischen Strecken einer Eisenbahn des Bundes und klassifizierten Straßen
Die Verwaltungsvorschrift zu den EKrG-Richtlinien
Die Bekanntmachung über die Berechnung der Personalkosten nach § 4 Abs. 2 der 1. EKrV
Die Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
2.4 zur unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen
Die Verwaltungsvorschrift über die Erstattung der durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen entstandenen Fahrgeldausfälle
Fundstellenhinweis auf
die Verwaltungsvorschrift zur Erstattung der Fahrgeldausfälle an Verkehrsunternehmer nach der Ausnahmeregelung des § 148 Abs. 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Die zweite Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr
Die Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr
2.5 in Bezug auf Ausbildungsverkehre
Die Verordnung über die Festlegung der Kostensätze für den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr 1999
Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des § 45a des Personenbeförderungsgesetzes und des § 6a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Die Verordnung über die Zuständigkeit zur Festlegung pauschaler Kostensätze nach § 6a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
2.6 zum Bahngrundbuch
§ 35 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Die Verordnung zur Ausführung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit im Bereich des Grundbuchwesens
3. Vorschriften zum Verband Region Stuttgart sowie zum Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart
Das Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart
Verträge zum Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart
Begleitende Bekanntmachung des Verkehrsministeriums
Finanzierungsvertrag zur Einführung des Gemeinschaftstarifs im gesamten Verbundraum (tarifliche Vollintegration)
Vertrag zur Ergänzung des Finanzierungsvertrags
Vertrag über die Grundlagen des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart
Vertrag über den Ausgleich von Lasten aus dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart
4. Nicht bahnspezifische Vorschriften aus dem baden-württembergischen Landesrecht
Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg und zur Änderung anderer Vorschriften
Die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
Die Verordnung über die Benutzung des Landesinformationssystems und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Statistischen Landesamtes
Das Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Ein Auszug aus dem Landesentwicklungsplan 2002
Das Gesetz zur Umwandlung der Sparda-Bank Karlsruhe
Das Feuerwehrgesetz
Das Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen
Das badische Gesetz zur Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse in der Rheinebene zwischen der Kinzig und dem Sandbach
Das badische Gesetz über Wasserschutzmaßnahmen in der Rheinebene zwischen Karlsruhe und dem Wagbach
Extern: Zum kostenfreien Bürgerdienst
- über die Eingangsseite der VD-BW Vorschriftendienst Baden-Württemberg GmbH
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Anmeldung ist erforderlich. Hier liegen die Verkündungsblätter des laufenden und des Vorjahres als read-only-Versionen auf.