Verlautbarung des baden-württembergischen Verkehrsministeriums

Vom 27. Februar 1996 - Az.: 31-3911.94/38
[Bekannt gegeben am 27. März 1996; GABl. S. 157]

Änderungen seit Erlass:


Verwaltungsvorschrift des Verkehrsministeriums über die Mitbenutzung von Bundesfern- und Landesstraßen durch Bahnstromleitungen und sonstige Leitungen der Deutschen Bahn AG

In Folge der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn hat das Bundesministerium für Verkehr mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 12/1995 vom 28. März 1995 die Mitbenutzung von Bundesfernstraßen durch Leitungen der Deutschen Bahn AG neu geregelt. Das Allgemeine Rundschreiben ist sowohl auf Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes als auch auf Landesstraßen in der Baulast des Landes anzuwenden. Es ist im Verkehrsblatt 1995, Seite 235 veröffentlicht.

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  Letzte Änderung am 29. Februar 2004 von Matthias Dörfler