Zweite Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr

Vom 16. Dezember 1980
[Verkündet am 22. Januar 1981; GBl. S. 1]

Änderungen seit Inkrafttreten:


Auf Grund von §§ 60 Abs. 4, 62 Abs. 3 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung vom 8. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1650) wird verordnet:

§ 1

(1) Die §§ 1 und 2 der Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 18. September 1979 (GBl. S. 354, berichtigt GBl. 1980 S. 432) gelten als am Tage nach dem Inkrafttreten der Ermächtigungsnormen erlassen.

(2) Der bisherige Zeitpunkt des Inkrafttretens der in Absatz 1 genannten Verordnung bleibt unberührt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

--Zierlinie--

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  Letzte Änderung am 29. Februar 2004 von Matthias Dörfler