Änderungen seit Inkrafttreten:
Bitte beachten Sie außerdem die ergänzende Verordnung vom 16. Dezember 1980
Auf Grund von §§ 60 Abs. 4, 62 Abs. 3 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. April 1974 (BGBl. I S. 1005), zuletzt geändert durch das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 989) und von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 (BGBl. I S. 978) wird verordnet:
Der Vomhundertsatz im Sinne des § 60 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes wird vom Sozialministerium<(em> festgesetzt.
Für die Entscheidung über Anträge der Verkehrsunternehmen auf Erstattung der Fahrgeldausfälle und Vorauszahlung sowie für die Auszahlung der auf den Bund und das Land entfallenden Beträge sind die Regierungspräsidien zuständig.
Die Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 25. Januar 1966 (GBl. S. 7) wird aufgehoben. Für Ansprüche aus dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 (BGBl. I S. 978), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) gelten die bisherigen Vorschriften über die Zuständigkeit der Regierungspräsidien weiter.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1979 in Kraft.
![]() |
Zum Anfang dieser Seite | Zur Teil-Übersicht Finanzierung öffentlicher Verkehrsleistungen | ![]() | |
![]() |
Zur Teil-Übersicht baden-württembergisches Landesrecht | Zur rubrikweisen Übersicht der Rechtsvorschriften | ![]() | |
![]() |
Zum Abkürzungsverzeichnis | Zur Suchfunktion | ![]() | |
![]() |
Zur Hauptseite | Zu den Neuerungen | ![]() | |
![]() |
Zum Allerlei (externer Server) |
Zu den Foto-Ausflügen (externer Server) |
![]() | |
![]() |
Zum altbadischen Bahnenrecht (externer Server) |
Letzte Änderung am 17. Juni 2006 von Matthias Dörfler |