Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales
zur Erstattung der Fahrgeldausfälle an Verkehrsunternehmer
nach der Ausnahmeregelung des § 148 Abs. 5
des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 27. Oktober 2005 - Az.: 42-5117-148.5
[Bekanntgegeben am 30. November 2005; GABl. S. 800]

Hinweis:

Die zuständige oberste Landesbehörde trifft mit dieser Verwaltungsvorschrift für den Gültigkeitszeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2012 äußerst detaillierte Regelungen für jene Verkehrsunternehmer, denen die Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen - anstelle der pauschalierten Erstattung nach bekanntgemachten Prozentsätzen - auf Antrag nach den Ergebnissen einer Verkehrszählung erstattet werden.

Diese Verwaltungsvorschrift umfasst im Original acht Druckseiten. Zudem beinhaltet sie mehrere Formeln, die sich für eine Darstellung in HTML-Fließtext nicht eignen, und ist als Randziffern-Tabelle verfasst.

Deswegen muss ich - auch im Hinblick auf die m.E. geringe Bedeutung - leider auf eine Aufnahme dieses Textes verzichten. Bitte bedienen Sie sich der im Kopf genannten gedruckten Quelle.

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  Letzte Änderung am 17. Juni 2006 von Matthias Dörfler