Auf Grund von
wird bekannt gemacht:
Den Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, werden für die Zeit
vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003 3,58 vom Hundert,
vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004 3,30 vom Hundert,
vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005 2,47 vom Hundert
der von ihnen nachgewiesenen Fahrgeldeinnahmen im Nahverkehr erstattet.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und am 30. Juni 2007 außer Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift tritt die Bekanntmachung des Sozialministeriums über die Erstattung der durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen entstandenen Fahrgeldausfälle vom 4. April 2005 (GABl. S. 578) außer Kraft.
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Erstellt am 17. Juni 2006 von Matthias Dörfler |