die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Erstattung der Fahrgeldausfälle an Verkehrsunternehmer nach der Ausnahmeregelung des § 148 Abs. 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
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Letzte Änderung am 1. November 2006 von Matthias Dörfler | |||