die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Erstattung der Fahrgeldausfälle an Verkehrsunternehmer nach der Ausnahmeregelung des § 148 Abs. 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Zum Anfang dieser Seite | ||||
Zur rubrikweisen Übersicht der Rechtsvorschriften | ||||
Zum Abkürzungsverzeichnis | Zur Suchfunktion | |||
Zur Hauptseite | Zu den Neuerungen | |||
Zum Allerlei (externer Server) |
Zu den Foto-Ausflügen (externer Server) |
|||
Zum altbadischen Bahnenrecht (externer Server) |
Letzte Änderung am 1. November 2006 von Matthias Dörfler |