Mittlerweile sind bei mir auch aufgehobene oder grundlegend modifizierte bahnbezogene Rechtsvorschriften angefallen. Soweit Bundesrecht spätestens mit dem 1. Januar 1994 - Bahnreform - außer Kraft getreten ist, bzw. soweit es sich um Landesrecht handelte, sind die Dateien und die dazu gehörigen Indexseiten auf einem externen Server gespeichert. Die zuletzt außer Kraft getretenen Vorschriften stehen oben. Im Einzelnen sind für Sie zugänglich

Bundesrecht,
das im zeitlichen Anschluss an die Eisenbahnneuordnung überholt ist

Die mit Ablauf des 30. Oktober 2006 außer Kraft getretene Eisenbahnarbeitszeitverordnung vom 29. Januar 1997;

Die zum 1. Oktober 2006 ersatzlos aufgehobene Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien vom 19. Juli 1939.

Die zum 1. Oktober 2006 ersatzlos aufgehobene Verordnung zur Auflösung und Überführung von Verwaltungseinrichtungen der Verkehrsverwaltung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet und in den Ländern Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern vom 4. September 1951.

Die Eisenbahn-Verkehrsordnung - EVO -

in der vom 1. Juli 1998 bis 31. Dezember 2002 gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 1999 und

in der ab 1. Januar 2003 bis 30. Juni 2006 gültigen konsolidierten Fassung.

Das zum 25. April 2006 ersatzlos aufgehobene Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958.

Das zum 25. April 2006 ersatzlos aufgehobene Gesetz über den Abschluß der Sammlung des Bundesrechts vom 28. Dezember 1968.

Die am 31. Oktober 2005 außer Kraft getretene Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 1. November 2002.

Die Verordnung über die diskriminierungsfreie Benutzung der Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur vom 17. Dezember 1997.

Die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
 
in der vom 1. Januar 2003 bis 14. Dezember 2004 gültig gewesenen Fassung;
 
in der im Jahr 2002 gültig gewesenen Fassung;
 
in der Ursprungsfassung vom 27. Februar 1970.

Die Verordnung über die Laufbahnen der Beamten beim Bundeseisenbahnvermögen vom 2. Februar 1994 in der Änderungsfassung der siebenten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 29. Oktober 2001; gültig bis 9. November 2004.

Das Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes in der Änderungsfassung der siebenten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 29. Oktober 2001; gültig bis 21. September 2004.

Die Verordnung zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 684/92 zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen und (EWG) Nr. 1839/92 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EWG) Nr. 684/92 hinsichtlich der Beförderungsdokumente für den grenzüberschreitenden Personenverkehr vom 26. November 1993; gültig bis 24. August 2004.

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst / zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst vom 2. April 1997; gültig bis 31. Juli 2004.

Die Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße in der nur vom 1. September bis 31. Dezember 2003 geltenden Ursprungsfassung vom 21. Mai 2003;

Die Verordnung über eine Eisenbahnstatistik in der Änderungsfassung durch Gesetz vom 19. Dezember 1986; gültig bis 31. Dezember 2003.

Die Verordnung über die Haftpflichtversicherung der Eisenbahnen in der Änderungsfassung durch Gesetz vom 25. August 1998;

Die Verordnung über die Ladenschlußzeiten für die Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Ladenschlußzeiten-V) vom 18. Juli 1963 in letzt gültiger Änderung; ersatzlos aufgehoben zum 1. Juni 2003 durch Artikel 1a des Gesetzes zur Verlängerung der Ladenöffnung am Samstagen vom 15. Mai 2003 [BGBl. I S. 658, 659].

Die Verordnung über Getränkeschankanlagen (Getränkeschankanlagenverordnung - SchankV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 1998; aufgehoben teilweise mit Ablauf des 31. Dezember 2002, ansonsten mit Ablauf des 30. Juni 2005 durch Artikel 8 Abs. 3 Nr. 7 der «Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes» vom 27. September 2002 [BGBl. I S. 3777].

Das Haftpflichtgesetz in der überholten Fassung der Bekanntmachung vom 4. Januar 1978;

Das Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost in der überholten Ursprungsfassung gemäß Artikel 9 Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. Dezember 1993;

Das Regionalisierungsgesetz in der überholten Ursprungsfassung gemäß Artikel 4 Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. Dezember 1993 und

die Verordnung zur Durchführung von § 5 des Regionalisierungsgesetzes für die Jahre 1996 bis 2001 vom 19. Dezember 1995.

Das Gesetz zur Feststellung des Bedarfs von Magnetschwebebahnen (Magnetschwebebahnbedarfsgesetz - MsbG) vom 19. Juli 1996; ersatzlos aufgehoben durch Gesetz vom 17. November 2001.

Die Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung - EBZugV - in den überholten Fassungen

Die Verordnung über die Anwendung des Gaststättengesetzes auf Bahnhofswirtschaften und andere Nebenbetriebe von nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs in der bis 30. September 1998 in Kraft gebliebenen Änderungsfassung 1970;

Die bis 30. September 1998 sinngemäß anwendbar gebliebenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Behandlung von Bahnhofswirtschaften, Bahnhofsverkaufsstellen und Bahnhofsfriseurbetrieben in der Änderungsfassung vom 5. Dezember 1958.

Bundesrecht,
das mit oder vor der Eisenbahnneuordnung überholt war

Das Bundesbahngesetz vom 13. Dezember 1951 in der Ursprungsfassung;
insoweit nahezu vollständig außer Kraft getreten 31. Dezember 1993.

Das Allgemeine Eisenbahngesetz vom 29. März 1951 in der Ursprungsfassung;
insoweit endgültig außer Kraft getreten 31. Dezember 1993.

Überholtes Recht von Ländern, Besatzungszonen bzw. des Reichs

Bitte rufen Sie die jeweilige gesonderte Übersichtsseite auf.

  1. Baden-württembergisches Landesrecht
  2. Recht der französischen Besatzungszone bzw. des Landes Baden (Südbaden)
  3. Recht der britischen und us-amerikanischen Besatzungszone bzw. des Vereinigten Wirtschaftsgebiets
  4. DDR-Recht bzw. Recht der sowjetischen Besatzungszone
  5. Reichsrecht
  6. Recht des Großherzogtums (Landes) Baden
  7. Recht des Königreichs (Landes) Württemberg
  8. Recht des Königreichs (Landes) Preußen

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  Letzte Änderung am 1. November 2006 von Matthias Dörfler