Gesetz über den Abschluß der Sammlung des Bundesrechts

Vom 28. Dezember 1968
[Verkündet am 30. Dezember 1968; BGBl. I S. 1451]

Dieses Gesetz ist aufgehoben zum 25. April 2006 durch Artikel 10 erstes Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 [BGBl. I, S. 866, 867].


Änderungen während der Gültigskeitsdauer:


§ 1

Von der Bereinigung sind außer den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl.  S. 437) bezeichneten Rechtsvorschriften ausgenommen:

  1. Der Abschöpfungstarif nach § 9 Abs. 2 des Abschöpfungserhebungsgesetzes vom 25. Juli 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 453),
  2. das nur im Saarland geltende Bundesrecht, soweit es nicht im Bundesgesetzblatt verkündet ist.

§ 2

Abschlußtag, bis zu dem die Rechtsvorschriften erfaßt sind (§ 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts), ist der 31. Dezember 1963.

§ 3

(1) Die Ausschlußwirkung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts) tritt am 31. Dezember 1968 ein.

(2) Die Ausschlußwirkung erstreckt sich

  1. auf bis zum 31. Dezember 1963 verkündete, der Bereinigung unterliegende Rechtsvorschriften und Teile von Rechtsvorschriften, die nicht in die als Folgen 2 bis 5, 8 bis 10, 12 bis 47 und 49 bis 131 des Bundesgesetzblatts Teil III veröffentlichte Sammlung des Bundesrechts aufgenommen sind,
  2. soweit außerdem Teile von im Zentralblatt für das Deutsche Reich, im Reichsministerialblatt, im Amtsblatt des Reichspostministeriums, im Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger und im Bundesanzeiger verkündeten Rechtsvorschriften in die Sammlung aufgenommen sind, auf die nicht aufgenommenen Teile dieser Rechtsvorschriften.

§ 4

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

§ 5

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

--Zierlinie--

Top Zum Anfang dieser Seite      
Teil-Übersicht Gesetze Zur Teil-Übersicht nicht verkehrsspezifischer Rechtsvorschriften   Zur rubrikweisen Übersicht der Rechtsvorschriften Gesetze nach Sachbereichen
Abkürzungen Zum Abkürzungsverzeichnis   Zur Suchfunktion Suchfunktion
Hauptseite Zur Hauptseite   Zu den Neuerungen Neuerungen
Allerlei Zum Allerlei
(externer Server)
  Zu den Foto-Ausflügen
(externer Server)
Fotoseiten
Altbadisches Zum altbadischen Bahnenrecht
(externer Server)
  Letzte Änderung am 1. November 2006 von Matthias Dörfler