Übersicht und Materialien zu Eisenbahnkreuzungen
Hinweis: Weitere einschlägige Allgemeine Rundschreiben Straßenbau sind im unten genannten Kommentar von Marschall / Schweinsberg publiziert. Oder schlagen Sie bitte in den amtlichen Bekanntmachungen im Verkehrsblatt nach.
Zu Kreuzungen der Bundesfernstraßen mit anderen Straßen oder Gewässern siehe §§ 12 ff. Bundesfernstraßengesetz.
1. Bundesrecht
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 3/2004
- des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 27. Januar 2004
Behandlung von Maßnahmen nach §§ 3, 13 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes im Zusammenhang mit der Verpachtung / Übergabe von Eisenbahnstrecken des Bundes auf Dritte.
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/2003
- des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 16. Juli 2003
Richtlinie für Entwurf und Ausbildung von Brückenbauwerken an Kreuzungen zwischen Strecken einer Eisenbahn des Bundes und Bundesfernstraßen.
Die Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für die Erhaltung und den Betrieb höhengleicher Kreuzungen von Bundesstraßen mit Strecken von nichtbundeseigenen öffentlichen Eisenbahnen zum Ausgleich nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 7/2000
- vom 6. März 2000, beinhaltend
Einführungsschreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
EKrG-Richtlinie 2000,
EKrG-Verfahrensrichtlinie.
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 12/1995
zur Mitbenutzung von Bundesfernstraßen durch Bahnstromleitungen und sonstige Leitungen der Deutschen Bahn AG.
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/1993
zur Umsatzsteuer bei Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz.
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1989
Richtlinien zur Ermittlung und Aufteilung der Kostenmasse bei Kreuzungsmaßnahmen.
Das Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen
- Eisenbahnkreuzungsgesetz - EKrG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 1971.
Die Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
2. Ergänzende Vorschriften
in Baden-Württemberg
Die Verwaltungsvorschrift Richtlinie für Entwurf und Ausbildung von Brückenbauwerken an Kreuzungen zwischen Strecken einer Eisenbahn des Bundes und klassifizierten Straßen
Die Verwaltungsvorschrift zu den EKrG-Richtlinien
Die Bekanntmachung über die Berechnung der Personalkosten nach § 4 Abs. 2 der 1. EKrV
Die Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
3. Weitere Veröffentlichungen
zu Eisenbahnkreuzungen und Bahnübergängen
Kommentar, 5. Auflage 2000, Carl Heymanns Verlag.
Richtlinien für die Berechnung der Ablösungsbeträge der Erhaltungskosten für Straßen und Wege
[Ablösungsrichtlinien StraW 85]
- Der Bundesminister für Verkehr
Textausgabe mit Erläuterungen, Verkehrsblatt-Verlag.
Richtlinien für die Berechnung der Ablösungsbeträge der Erhaltungskosten für Brücken und sonstige Ingenieurbauwerke
[Ablösungsrichtlinien 1980]
- Der Bundesminister für Verkehr
Textausgabe mit Erläuterungen, Verkehrsblatt-Verlag.
3.2 Eigene Anmerkung
zum so genannten "Gemeindeprivileg"
und zu § 19 Abs. 1 alter Fassung EKrG.
