Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:
Dem auf der Verkehrskonferenz in Genf am 9. Dezember 1923 beschlossenen und von der Deutschen Regierung am gleichen Tage unterzeichneten Übereinkommen und Statut über die internationale Rechtsordnung der Eisenbahnen sowie dem dazugehörigen Zeichnungsprotokoll wird zugestimmt.
Der Vertrag und das Zeichnungsprotokoll werden nebst Übersetzung nachstehend veröffentlicht.
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Der Tag, an dem das Übereinkommen und das Zeichnungsprotokoll gemäß Artikel 6 des Übereinkommens in Kraft treten, ist im Reichsgesetzblatt bekanntzumachen.
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Letzte Änderung am 29. Februar 2004 von Matthias Dörfler |