Erste Verordnung zur Änderung der Einheitlichen Rechtsvorschriften für die Verträge über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV) und über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM)

Vom 19. Dezember 1990
[Verkündet am 29. Dezember 1990; BGBl. II S. 1662]

Änderungen dieser Verordnung seit Inkrafttreten:

Hinweis:
Die durch diese Rechtsverordnung in Bezug genommenen Änderungen der CIV 1980 und der CIM 1980 sind für die Bundesrepublik Deutschland obsolet durch das Inkrafttreten des Änderungsprotokolls Vilnius 1999 zur COTIF zum 1. Juli 2006. Dadurch ist auch diese Rechtsverordnung selbst obsolet geworden.


Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 23. Januar 1985 zu dem Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr - COTIF - (BGBl. 1985 II S. 130) verordnet der Bundesminister für Verkehr:

Artikel 1

Die in Bern am 14. bis 21. Dezember 1989 gemäß Artikel 19 § 3 des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr beschlossenen Änderungen der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck - CIV - (BGBl. 1985 II S. 130, 178) und der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern - CIM - (BGBl. 1985 II S. 130, 224) werden hiermit in Kraft gesetzt. Die Änderungen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.

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  Letzte Änderung am 1. November 2006 von Matthias Dörfler