Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Vom 27. März 2006; ohne Az.
[Bekanntgegeben am 29. April 2006; VkBl. 2006, S. 358]

Änderungen seit Bekanntgabe:

[Aufgenommen ist nur die deutsche Textfassung]


Bekanntmachung des Letter of Intent
zur Einführung des ERTMS im Korridor Rotterdam - Genua

Die Verkehrsminister Deutschlands, Italiens, der Niederlande und der Schweiz haben während des informellen Verkehrsministertreffens in Bregenz am 03. März 2006 eine Absichtserklärung (Letter of Intent) zur Einführung des ERTMS im Korridor Rotterdam - Genua unterzeichnet. Die deutsche und die englische Fassung des Letter of Intent wird nachfolgend bekannt gemacht.

Absichtserklärung
Einführung des ERTMS im Korridor Rotterdam - Genua

Herr Moritz Leuenberger
Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Schweiz

Herr Pietro Lunardi
Minister für Infrastruktur und Verkehr, Italien

Frau Karla M. H. Peijs
Ministerin für Verkehr, öffentliche Arbeiten und Wasserwirtschaft, Niederlande

Herr Wolfgang Tiefensee
Minister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Deutschland

Im Einvernehmen mit dem EU-Koordinator für ERTMS im transeuropäischen Verkehrsnetz, Karel Vinck

Hintergrund

Der Güterverkehrskorridor Rotterdam - Genua entwickelt sich weiterhin schnell und ist eine der wichtigsten Schienengüterverkehrsachsen in Europa. Die Minister haben am 9. Januar 2003 ein Memorandum of Understanding zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des Schienengüterverkehrs (das "IQ-C-Projekt") unterzeichnet. Im Anschluss an dieses Memorandum of Understanding vereinbarten die Minister im Juli 2004, die Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) im Korridor zu untersuchen. Eine Einführungsstrategie, nach der ERTMS vorrangig auf den wichtigsten europäischen Schienenverkehrskorridoren eingeführt wird, wird das Kosten-Nutzen-Szenario erheblich verbessern und kann zu einem Durchbruch im Hinblick auf die Interoperabilität des Schienenverkehrs in Europa führen, was den integrierten grenzüberschreitenden Verkehr erleichtern würde. Auf Wunsch der Minister wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, die - bei Annahme einer jährlichen Kostensenkung um 1,5 - 2,0 % der ERTMS-Ausrüstung für den Zeitraum von 2005 - 2015 - mittel- bis langfristig ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis ergeben hat, wohingegen sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis nach einer weiter verbreiteten Anwendung des ERTMS auf europäischen Korridoren verbessern würde. Zur beschleunigten Verbreitung des Systems kann eine zielgerichtete Unterstützung gerechtfertigt sein. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Einsatzes des ERTMS im Korridor kann sich erheblich verbessern, wenn dieser Einsatz verbunden ist mit einem gezielten Investitionsprogramm für die Infrastruktur und innovativen Maßnahmen zur Verkehrslenkung.

Die Minister

Unter Berücksichtigung nachstehender Gründe:

Unter Berücksichtigung des Ziels:

empfehlen die folgenden weiteren Schritte und Maßnahmen in dem Maße, wie diese Schritte und Maßnahmen von den ERTMS-Einführungsplänen aller am Schienengüterverkehrskorridor Rotterdam - Genua beteiligten Länder gestützt werden:

  1. Die Einführung des ERTMS im Korridor sollte 2012 abgeschlossen sein, mit Ausnahme des Teilstücks Oberhausen - Mannheim, das spätestens 2015 mit ERTMS ausgestattet sein wird. Im Jahr 2015 sollte der Betrieb von Lokomotiven, die nur noch mit ERTMS ausgestattet sind, im gesamten Korridor möglich sein. In Deutschland werden alternative technische Lösungen (STM / PZB-LZB) zum Tragen kommen, um ab 2012 die Interoperabilität im gesamten Korridor diskriminierungsfrei sicherzustellen.
  2. Der Umfang des ERTMS-Projekts ist im Projektplan beschrieben.
  3. Für den Korridor sollte ein einheitliches Programm damit verbundener Infrastrukturinvestitionen erstellt werden. Dieses Programm sollte die Wirtschaftlichkeit im Korridor weiter verbessern aufgrund der Tatsache, dass es den betroffenen Eisenbahnunternehmen betriebliche Vorteile liefert. Das Programm wird im ausführlichen Durchführungsplan beschrieben. Bei ihren Anträgen auf Finanzierung im Rahmen der EU-TEN beziehen sich die betroffenen EU-Mitgliedstaaten auf die Absichtserklärung und den Projektplan.
  4. Anträge - nach Möglichkeit gemeinsam gestellt - der beteiligten EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme der Schweiz) für die Finanzierung im Rahmen der EU-TEN gemäß dieser Absichtserklärung müssen spätestens bis zum 1. Oktober 2006 von den EU-Mitgliedstaaten entlang des Korridors für den Finanzierungszeitraum 2007 - 2013 erstellt werden.
  5. Die betroffenen Minister treffen alle erforderlichen Maßnahmen, unter Berücksichtigung der nationalen Vorschriften der Haushaltsmittelzuweisung und gegebenenfalls der europäischen Vorschriften in Bezug auf staatliche Zuschüsse und Wettbewerb, im Hinblick auf die notwendigen Fördermittel für die nationalen Teilabschnitte des ERTMS-Korridors.
  6. Die beteiligten Minister setzen einen Exekutivausschuss zur Leitung der Durchführung des Projekts ein. Die Europäische Kommission und die Infrastrukturbetreiber sind ebenfalls zur Mitwirkung im Exekutivausschuss aufgerufen. Der Exekutivausschuss wird seine Aufgabenbeschreibung sobald wie möglich annehmen. Der Exekutivausschuss kann die Minister bezüglich Änderungen beraten, die an nationalen Eisenbahnvorschriften vorgenommen werden können, wenn diese der Durchführung des Projekts hinderlich wären. Der Exekutivausschuss wird die Verantwortlichkeiten und Befugnisse der Minister nicht ändern.
  7. Die Infrastrukturbetreiber sollten einen gemeinsamen geschäftsführenden Ausschuss einsetzen, um den Projektplan zur Einführung des ERTMS im Korridor durchzuführen. Der geschäftsführende Ausschuss berichtet gemäß dieser Absichtserklärung und dem Projektplan dem Exekutivausschuss. Der geschäftsführende Ausschuss - der als ständige Arbeitsgruppe handelt - hat die Aufgabe, einen ausführlichen Durchführungsplan zu erstellen, einschließlich der Maßnahmen zur Überwachung unterschiedlicher Risiken, die auftreten können, und gegebenenfalls die gemeinsame Beschaffung von ERTMS-Ausrüstungen und die Finanzierung des Durchführungsplans zu organisieren. Der geschäftsführende Ausschuss sollte soweit wie möglich als ein gemeinsames Gremium handeln, das sich mit den Unterstützungsgruppen der Europäischen Eisenbahnagentur, der Eisenbahnindustrie (UNIFE) und den Eisenbahnunternehmen (CER, ERFA, UIC) zur Durchführung des Projekts befasst. Des Weiteren sorgt der geschäftsführende Ausschuss für die Koordination mit allen anderen Aktivitäten der Infrastrukturbetreiber zur Verbesserung der Qualität im Korridor.
  8. Die Sicherheitsbehörden, die für die Genehmigung der Inbetriebnahme der ERTMS-Ausrüstung auf der Korridorinfrastruktur und für das rollende Material verantwortlich sind, legen den Ministern und dem Europäischen Koordinator eine Kooperationsvereinbarung mit praktischen Maßnahmen zur effizienteren Gestaltung der Zertifizierungsverfahren vor.

Geschehen zu Bregenz am 3. März 2006

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  Erstellt am 1. November 2006 von Matthias Dörfler