1. Fortsetzungsseite
zur ESO 1959

Abschnitt A: Allgemeines

a) Geltungsbereich und Zuständigkeiten

(1)

Diese Verordnung gilt für regelspurige und schmalspurige Eisenbahnen. Sie gilt nicht für den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens.

(2)

Die Signale der ESO müssen mindestens in dem Umfang angewandt werden, den die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnungen (EBO und ESBO) vorschreiben.

(3)

Abweichungen von der ESO können im Einzelfall zulassen

  1. das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die Eisenbahnen des Bundes (EB),
  2. die zuständigen obersten Landesverkehrsbehörden für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

(4)

Von der ESO abweichende Signale mit vorübergehender Gültigkeit kann bei Eisenbahnen des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt, bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen die zuständige oberste Landesverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, genehmigen.

(5)

Anweisungen zur Durchführung der ESO können bei Eisenbahnen des Bundes vom Eisenbahn-Bundesamt, bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen von der obersten Landesverkehrsbehörde erlassen werden. Die Anweisungen und ihre Änderungen sind dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung rechtzeitig vor Inkrafttreten zur Kenntnis zu geben.

b) Begriffsbestimmungen

(6)

Die Signale der ESO dürfen nur in den vorgeschriebenen Formen, Farben und Klangarten und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

(7)

Für das Aussehen der Signale ist die Beschreibung maßgebend. Die Abbildungen dienen zur Erläuterung.

(8)

Die Nachtzeichen der Formsignale sind mit dem Eintritt der Dämmerung bis zum Eintritt voller Tageshelle anzuwenden. Bei unsichtigem Wetter sind die Nachtzeichen in jedem Fall so lange anzuwenden, bis die Tageszeichen auf eine Entfernung von 100 m zweifelsfrei zu erkennen sind.

(9)

Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder  Externer Link  kenntlich.

 

Abschnitt B: Die Signale

I. Hauptsignale
(Hp)   Externer Link

(10)

Hauptsignale zeigen an, ob der anschließende Gleisabschnitt befahren werden darf. Das Signal Hp 0 gilt für Zug- und Rangierfahrten. Die Signale Hp 1 und Hp 2 gelten nur für Zugfahrten.

(11)

Die Signale sind entweder Formsignale und zeigen ein oder zwei Flügel als Tageszeichen und ebenso viele Lichter als Nachtzeichen, oder sie sind Lichtsignale mit ein oder zwei Lichtern als Tages- und Nachtzeichen.

(12)

(aufgehoben)

(13)

Ein Lichthauptsignal kann mit einem Lichtvorsignal für ein folgendes Hauptsignal an einem Signalträger vereinigt sein. Das Hauptsignal befindet sich dann über dem Vorsignal. Wenn mehrere solcher Signale einander folgen, stehen sie in festgelegten Abständen. Der Abstand zwischen ihnen beträgt in der Regel 1000 bis 1300 m.

Signal Hp 0
Halt

Formsignal Lichtsignal
Tageszeichen Nachtzeichen
Der Signalflügel - bei zweiflügligen Signalen der obere Flügel - zeigt waagerecht nach rechts. Ein rotes Licht. Ein rotes Licht oder zwei rote Lichter waagerecht nebeneinander.
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Signal Hp 1
Fahrt

Formsignal Lichtsignal
Tageszeichen Nachtzeichen
Der Signalflügel - bei zweiflügligen Signalen der obere Flügel - zeigt schräg nach rechts aufwärts. Ein grünes Licht. Ein grünes Licht.
Externer Link

Signal Hp 2
Langsamfahrt

Formsignal Lichtsignal
Tageszeichen Nachtzeichen
Zwei Signalflügel zeigen schräg nach rechts aufwärts. Ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht. Ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht.
Externer Link

II. Vorsignale
(Vr)

(14)

Vorsignale zeigen an, welches Signalbild am zugehörigen Hauptsignal zu erwarten ist. Das Signal Vr 0 kann auch ein Schutzsignal (Sh 0 und Sh 2) ankündigen.

(15)

Die Vorsignale sind entweder ortsfeste Form- oder Lichtsignale oder Wärtersignale.

(16)

Die Vorsignale stehen in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem zugehörigen Signal. Stehen sie in einem kürzeren Abstand, so wird dies besonders angezeigt.

(17)

Die ortsfesten Formvorsignale zeigen in der Regel eine um eine waagerechte Achse klappbare gelbe runde Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand, unter der sich zur Ankündigung des Signals Hp 2 ein beweglicher gelber, schwarzgerahmter pfeilförmiger Flügel mit weißem Rand befinden kann. Als Nachtzeichen sind zwei nach rechts steigende Lichter sichtbar.

(18)

Die Lichtvorsignale zeigen zwei nach rechts steigende Lichter.

(19)

Die Wärtervorsignale zeigen die senkrechte runde Scheibe wie bei ortsfesten Formvorsignalen, jedoch unbeweglich und ohne Flügel, bei Nacht zwei gelbe nach rechts steigende Lichter.

Signal Vr 0
Zughalt erwarten

Formsignal Lichtsignal
Tageszeichen Nachtzeichen
Die runde Scheibe steht senkrecht. Wo ein Flügel vorhanden ist, zeigt er senkrecht nach unten. Zwei gelbe Lichter nach rechts steigend. Zwei gelbe Lichter nach rechts steigend.
Externer Link

Signal Vr 1
Fahrt erwarten

Formsignal Lichtsignal
Tageszeichen Nachtzeichen
Die runde Scheibe liegt waagerecht. Wo ein Flügel vorhanden ist, zeigt er senkrecht nach unten. Zwei grüne Lichter nach rechts steigend. Zwei grüne Lichter nach rechts steigend.
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Signal Vr 2
Langsamfahrt erwarten

Formsignal Lichtsignal
Tageszeichen Nachtzeichen
Die runde Scheibe steht senkrecht, der Flügel zeigt schräg nach rechts abwärts. Ein gelbes Licht und nach rechts steigend ein grünes Licht. Ein gelbes Licht und nach rechts steigend ein grünes Licht.
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III. Haupt- und Vorsignalverbindungen
(Sv)   Externer Link

(20)

Haupt- und Vorsignalverbindungen sind nur bei Stadtschnellbahnen auf eigenem Bahnkörper (S-Bahnen) vorhanden.

Eine Haupt- und Vorsignalverbindung ist ein Lichtsignal besonderer Art, das Haupt- und Vorsignal auf einem Signalschirm nebeneinander vereinigt. Die linken Lichter entsprechen den Hauptsignalbildern Hp 0, Hp 1 oder Hp 2 und geben an, ob der anschließende Gleisabschnitt von einem Zug befahren werden darf. Die rechten Lichter entsprechen den Vorsignalbildern Vr 0, Vr 1 oder Vr 2 zu dem am nächsten Sv-Signal leuchtenden Hauptsignalbild.

Signal Sv 0
Zughalt! Weiterfahrt auf Sicht

Zwei gelbe Lichter waagerecht nebeneinander.

Signal Sv 1
Fahrt! Fahrt erwarten

Zwei grüne Lichter waagerecht nebeneinander.

Signal Sv 2
Fahrt! Halt erwarten

Ein grünes, rechts daneben in gleicher Höhe ein gelbes Licht.

Signal Sv 3
Fahrt! Langsamfahrt erwarten

Links ein grünes, rechts in gleicher Höhe ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht.

Signal Sv 4
Langsamfahrt! Fahrt erwarten

Links ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht, rechts in Höhe des oberen linken Lichts ein grünes Licht.

Signal Sv 5
Langsamfahrt! Langsamfahrt erwarten

Links ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht, rechts daneben in gleicher Höhe die gleichen Lichter.

Signal Sv 6
Langsamfahrt! Halt erwarten

Links ein grünes, senkrecht darunter ein gelbes Licht, rechts in Höhe des oberen linken Lichts ein gelbes Licht.

IV. Zusatzsignale
(Zs)   Externer Link

(21)

Zusatzsignale ersetzen einen schriftlichen Befehl oder ergänzen die durch Signale erteilten Fahraufträge.

Signal Zs 1
Ersatzsignal  Externer Link
Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren

Drei weiße Lichter in Form eines A.

Signal Zs 2
Richtungsanzeiger  Externer Link
Die Fahrstraße führt in die angezeigte Richtung

Ein weißleuchtender Buchstabe.

Signal Zs 2v
Richtungsvoranzeiger  Externer Link
Richtungsanzeiger (Zs 2) erwarten

Ein gelbleuchtender Buchstabe.

Signal Zs 3
Geschwindigkeitsanzeiger
Die durch die Kennziffer angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab im anschließenden Weichenbereich nicht überschritten werden.

Formsignal Lichtsignal
Eine weiße Kennziffer auf dreieckiger schwarzer Tafel mit weißem Rand. Die Tafel steht in der Regel auf der Spitze; bei beschränktem Raum kann die Spitze nach oben zeigen. Eine weißleuchtende Kennziffer.
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Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.

Signal Zs 3v
Geschwindigkeitsvoranzeiger
Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) erwarten

  Lichtsignal
Eine gelbleuchtende Kennziffer.

Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.

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Signal Zs 4
Beschleunigungsanzeiger
Fahrzeit kürzen

Formsignal Lichtsignal
Eine weiße, rotgeränderte dreieckige Scheibe mit schwarzem K. Ein weißleuchtender Winkel mit der Spitze nach oben.
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Signal Zs 5
Verzögerungsanzeiger
Langsamer fahren

Formsignal Lichtsignal
Eine weiße, rotgeränderte rechteckige Scheibe in schräger Lage nach unten mit schwarzem L. Ein weißleuchtender Winkel mit der Spitze nach unten.
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Signal Zs 6
Gleiswechselanzeiger
Der Fahrweg führt in das benachbarte durchgehende Hauptgleis

  Lichtsignal
Ein weißleuchtender schräger Lichtstreifen, dessen Enden senkrecht nach oben und unten abgebogen sind.
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Signal Zs 7
Vorsichtsignal
Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren! Weiterfahrt auf Sicht

  Lichtsignal
Drei gelbe Lichter in Form eines V.
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Signal Zs 8
Falschfahrt-Auftragssignal
Fahrt auf falschem Gleis

  Lichtsignal
Drei blinkende weiße Lichter in Form eines A.
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(21a)

Das Signal Zs 8 zeigt außerdem an, daß am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeigefahren werden darf.

V. Signale für Schiebelokomotiven und Sperrfahrten (Ts)

(22)

Die Signale gelten für Schiebelokomotiven, die von der freien Strecke aus zurückkehren, und für Sperrfahrten, die zum Ausgangsbahnhof zurückkehren.

Signal Ts 1
Nachschieben einstellen

Um 90° nach rechts umgelegtes weißes T auf schwarzer Rechteckscheibe.

Signal Ts 2
Halt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten

Quadratische, auf der Spitze stehende weiße Scheibe mit schwarzem Rand.

Signal Ts 3
Weiterfahrt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten

Auf Signal Ts 2 ein schwarzer nach rechts steigender Streifen.

VI. Langsamfahrsignale
(Lf)   Externer Link

(23)

Die Langsamfahrsignale dienen zur Kennzeichnung von Langsamfahrstellen. Vorübergehende Langsamfahrstellen sind bei Eisenbahnen des Bundes in der Regel durch Anfang- und Endscheibe (Signale Lf 2 und Lf 3) gekennzeichnet.

Signal Lf 1
Langsamfahrscheibe
Es folgt eine vorübergehende Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf

Tageszeichen Nachtzeichen
Eine auf der Spitze stehende dreieckige gelbe Scheibe mit weißem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen. Unter dem beleuchteten Tageszeichen zwei schräg nach links steigende gelbe Lichter. Bei beschränktem Raum befinden sich die Lichter vor dem Tageszeichen. Auf NE, die mit höchstens 50 km/h befahren werden, kann auch das Tageszeichen verwendet werden. Die oberste Landesverkehrsbehörde kann die Anwendung des Tageszeichens auch bei Geschwindigkeiten über 50 km/h genehmigen.
Externer Link

Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.

Signal Lf 2
Anfangscheibe  Externer Link
Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle

Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende gelbe Scheibe mit weißem Rand und schwarzem A.

Signal Lf 3
Endscheibe  Externer Link
Ende der vorübergehenden Langsamfahrstelle

Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Scheibe mit schwarzem E.

Signal Lf 4
Geschwindigkeitstafel  Externer Link
Es folgt eine ständige Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf

Eine auf der Spitze stehende dreieckige weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.

Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.

Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.

Signal Lf 5
Anfangtafel  Externer Link
Die auf der Geschwindigkeitstafel (Lf 4) angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muß durchgeführt sein.

Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Tafel mit schwarzem A.

Signal Lf 6
Geschwindigkeits-Ankündesignal  Externer Link
Ein Geschwindigkeitssignal (Lf 7) ist zu erwarten

Eine auf der Spitze stehende, schwarz und weiß umrandete dreieckige gelbe Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.

Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit vom Signal Lf 7 ab zugelassen ist.

Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.

Signal Lf 7
Geschwindigkeitssignal  Externer Link
Die angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab nicht überschritten werden

Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.

Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.

VII. Schutzsignale
(Sh)   Externer Link

(24)

Schutzsignale dienen dazu, ein Gleis abzuriegeln, den Auftrag zum Halten zu erteilen oder die Aufhebung eines Fahrverbots anzuzeigen.

(25)

Die Schutzsignale gelten für Zug- und Rangierfahrten.

Signal Sh 0
Halt! Fahrverbot

Formsignal Lichtsignal
Ein waagerechter schwarzer Streifen in runder weißer Scheibe auf schwarzem Grund. Zwei rote Lichter waagerecht nebeneinander.
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Signal Sh 1
Fahrverbot aufgehoben

Formsignal Lichtsignal
Ein nach rechts steigender schwarzer Streifen auf runder weißer Scheibe. Zwei weiße Lichter nach rechts steigend.
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Signal Sh 2
Schutzhalt

Tageszeichen Nachtzeichen
Eine rechteckige rote Scheibe mit weißem Rand. Ein rotes Licht am Tageszeichen oder am Ausleger des Wasserkrans.
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Signal Sh 3
Kreissignal
Sofort halten

Tageszeichen Nachtzeichen
Eine rot-weiße Signalfahne, irgendein Gegenstand oder der Arm wird im Kreis geschwungen. Eine Laterne, möglichst rot abgeblendet, oder ein leuchtender Gegenstand wird im Kreis geschwungen.
Externer Link

Signal Sh 5
Horn- und Pfeifsignal  Externer Link
Sofort halten

Mehrmals nacheinander drei kurze Töne.

VIII. Signale für den Rangierdienst
(Ra)   Externer Link

(26)

Signale für den Rangierdienst dienen dazu, Rangierabteilungen den Auftrag zur Ausführung einer Rangierbewegung zu erteilen sowie Zügen und Rangierabteilungen bestimmte Hinweise zu geben.

(27)

Zu den Signalen für den Rangierdienst gehören

  1. die Rangiersignale,
  2. die Abdrücksignale,
  3. die sonstigen Signale für den Rangierdienst.

A. Rangiersignale

(28)

Die Rangiersignale werden vom Rangierleiter gegeben.

Signal Ra 1
Wegfahren

Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Ein langer Ton

und mit dem Arm

Tageszeichen Nachtzeichen
Senkrechte Bewegung des Arms von oben nach unten. Senkrechte Bewegung der Laterne von oben nach unten.

Signal Ra 2
Herkommen

Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Zwei mäßig lange Töne

und mit dem Arm

Tageszeichen Nachtzeichen
Langsame waagerechte Bewegung des Arms hin und her. Langsame waagerechte Bewegung der Laterne hin und her.

Signal Ra 3
Aufdrücken

Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Zwei kurze Töne schnell nacheinander

und mit den Armen

Tageszeichen Nachtzeichen
Beide Arme in Schulterhöhe nach vorn heben und die flach ausgestreckten Hände wiederholt einander nähern. Wie am Tage, in der einen Hand eine Laterne.

Signal Ra 4
Abstoßen

Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Zwei lange Töne und ein kurzer Ton

und mit dem Arm

Tageszeichen Nachtzeichen
Zweimal eine waagerechte Bewegung des Arms vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten. Zweimal eine waagerechte Bewegung der Laterne vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten.

Signal Ra 5
Rangierhalt

Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Drei kurze Töne schnell nacheinander

und mit dem Arm

Tageszeichen Nachtzeichen
Kreisförmige Bewegung des Arms. Kreisförmige Bewegung der Handlaterne.

--Zierlinie--

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Absätze 29 bis 48
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  Letzte Änderung am 10. Dezember 2006 von Matthias Dörfler