Diese Verordnung gilt für regelspurige und schmalspurige Eisenbahnen. Sie gilt nicht für den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens.
Die Signale der ESO müssen mindestens in dem Umfang angewandt werden, den die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnungen (EBO und ESBO) vorschreiben.
Abweichungen von der ESO können im Einzelfall zulassen
Von der ESO abweichende Signale mit vorübergehender Gültigkeit kann bei Eisenbahnen des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt, bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen die zuständige oberste Landesverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, genehmigen.
Anweisungen zur Durchführung der ESO können bei Eisenbahnen des Bundes vom Eisenbahn-Bundesamt, bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen von der obersten Landesverkehrsbehörde erlassen werden. Die Anweisungen und ihre Änderungen sind dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung rechtzeitig vor Inkrafttreten zur Kenntnis zu geben.
Die Signale der ESO dürfen nur in den vorgeschriebenen Formen, Farben und Klangarten und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Für das Aussehen der Signale ist die Beschreibung maßgebend. Die Abbildungen dienen zur Erläuterung.
Die Nachtzeichen der Formsignale sind mit dem Eintritt der Dämmerung bis zum Eintritt voller Tageshelle anzuwenden. Bei unsichtigem Wetter sind die Nachtzeichen in jedem Fall so lange anzuwenden, bis die Tageszeichen auf eine Entfernung von 100 m zweifelsfrei zu erkennen sind.
Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich.
Hauptsignale zeigen an, ob der anschließende Gleisabschnitt befahren werden darf. Das Signal Hp 0 gilt für Zug- und Rangierfahrten. Die Signale Hp 1 und Hp 2 gelten nur für Zugfahrten.
Die Signale sind entweder Formsignale und zeigen ein oder zwei Flügel als Tageszeichen und ebenso viele Lichter als Nachtzeichen, oder sie sind Lichtsignale mit ein oder zwei Lichtern als Tages- und Nachtzeichen.
(aufgehoben)
Ein Lichthauptsignal kann mit einem Lichtvorsignal für ein folgendes Hauptsignal an einem Signalträger vereinigt sein. Das Hauptsignal befindet sich dann über dem Vorsignal. Wenn mehrere solcher Signale einander folgen, stehen sie in festgelegten Abständen. Der Abstand zwischen ihnen beträgt in der Regel 1000 bis 1300 m.
Formsignal | Lichtsignal | |
Tageszeichen | Nachtzeichen | |
Der Signalflügel - bei zweiflügligen Signalen der obere Flügel - zeigt schräg nach rechts aufwärts. | Ein grünes Licht. | Ein grünes Licht. |
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Vorsignale zeigen an, welches Signalbild am zugehörigen Hauptsignal zu erwarten ist. Das Signal Vr 0 kann auch ein Schutzsignal (Sh 0 und Sh 2) ankündigen.
Die Vorsignale sind entweder ortsfeste Form- oder Lichtsignale oder Wärtersignale.
Die Vorsignale stehen in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem zugehörigen Signal. Stehen sie in einem kürzeren Abstand, so wird dies besonders angezeigt.
Die ortsfesten Formvorsignale zeigen in der Regel eine um eine waagerechte Achse klappbare gelbe runde Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand, unter der sich zur Ankündigung des Signals Hp 2 ein beweglicher gelber, schwarzgerahmter pfeilförmiger Flügel mit weißem Rand befinden kann. Als Nachtzeichen sind zwei nach rechts steigende Lichter sichtbar.
Die Lichtvorsignale zeigen zwei nach rechts steigende Lichter.
Die Wärtervorsignale zeigen die senkrechte runde Scheibe wie bei ortsfesten Formvorsignalen, jedoch unbeweglich und ohne Flügel, bei Nacht zwei gelbe nach rechts steigende Lichter.
Haupt- und Vorsignalverbindungen sind nur bei Stadtschnellbahnen auf eigenem Bahnkörper (S-Bahnen) vorhanden.
Eine Haupt- und Vorsignalverbindung ist ein Lichtsignal besonderer Art, das Haupt- und Vorsignal auf einem Signalschirm nebeneinander vereinigt. Die linken Lichter entsprechen den Hauptsignalbildern Hp 0, Hp 1 oder Hp 2 und geben an, ob der anschließende Gleisabschnitt von einem Zug befahren werden darf. Die rechten Lichter entsprechen den Vorsignalbildern Vr 0, Vr 1 oder Vr 2 zu dem am nächsten Sv-Signal leuchtenden Hauptsignalbild.
Zwei gelbe Lichter waagerecht nebeneinander.
Zwei grüne Lichter waagerecht nebeneinander.
Ein grünes, rechts daneben in gleicher Höhe ein gelbes Licht.
Links ein grünes, rechts in gleicher Höhe ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht.
Links ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht, rechts in Höhe des oberen linken Lichts ein grünes Licht.
Links ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht, rechts daneben in gleicher Höhe die gleichen Lichter.
Links ein grünes, senkrecht darunter ein gelbes Licht, rechts in Höhe des oberen linken Lichts ein gelbes Licht.
Zusatzsignale ersetzen einen schriftlichen Befehl oder ergänzen die durch Signale erteilten Fahraufträge.
Drei weiße Lichter in Form eines A.
Ein weißleuchtender Buchstabe.
Ein gelbleuchtender Buchstabe.
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.
Lichtsignal | Eine gelbleuchtende Kennziffer. Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist. |
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Formsignal | Lichtsignal |
Eine weiße, rotgeränderte dreieckige Scheibe mit schwarzem K. | Ein weißleuchtender Winkel mit der Spitze nach oben. |
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Formsignal | Lichtsignal |
Eine weiße, rotgeränderte rechteckige Scheibe in schräger Lage nach unten mit schwarzem L. | Ein weißleuchtender Winkel mit der Spitze nach unten. |
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Lichtsignal | |
Ein weißleuchtender schräger Lichtstreifen, dessen Enden senkrecht nach oben und unten abgebogen sind. | |
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Lichtsignal | |
Drei gelbe Lichter in Form eines V. | |
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Lichtsignal | |
Drei blinkende weiße Lichter in Form eines A. | |
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Das Signal Zs 8 zeigt außerdem an, daß am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeigefahren werden darf.
Die Signale gelten für Schiebelokomotiven, die von der freien Strecke aus zurückkehren, und für Sperrfahrten, die zum Ausgangsbahnhof zurückkehren.
Um 90° nach rechts umgelegtes weißes T auf schwarzer Rechteckscheibe.
Quadratische, auf der Spitze stehende weiße Scheibe mit schwarzem Rand.
Auf Signal Ts 2 ein schwarzer nach rechts steigender Streifen.
Die Langsamfahrsignale dienen zur Kennzeichnung von Langsamfahrstellen. Vorübergehende Langsamfahrstellen sind bei Eisenbahnen des Bundes in der Regel durch Anfang- und Endscheibe (Signale Lf 2 und Lf 3) gekennzeichnet.
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende gelbe Scheibe mit weißem Rand und schwarzem A.
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Scheibe mit schwarzem E.
Eine auf der Spitze stehende dreieckige weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.
Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Tafel mit schwarzem A.
Eine auf der Spitze stehende, schwarz und weiß umrandete dreieckige gelbe Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit vom Signal Lf 7 ab zugelassen ist.
Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.
Schutzsignale dienen dazu, ein Gleis abzuriegeln, den Auftrag zum Halten zu erteilen oder die Aufhebung eines Fahrverbots anzuzeigen.
Die Schutzsignale gelten für Zug- und Rangierfahrten.
Formsignal | Lichtsignal |
Ein waagerechter schwarzer Streifen in runder weißer Scheibe auf schwarzem Grund. | Zwei rote Lichter waagerecht nebeneinander. |
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Formsignal | Lichtsignal |
Ein nach rechts steigender schwarzer Streifen auf runder weißer Scheibe. | Zwei weiße Lichter nach rechts steigend. |
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Tageszeichen | Nachtzeichen |
Eine rechteckige rote Scheibe mit weißem Rand. | Ein rotes Licht am Tageszeichen oder am Ausleger des Wasserkrans. |
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Mehrmals nacheinander drei kurze Töne.
Signale für den Rangierdienst dienen dazu, Rangierabteilungen den Auftrag zur Ausführung einer Rangierbewegung zu erteilen sowie Zügen und Rangierabteilungen bestimmte Hinweise zu geben.
Zu den Signalen für den Rangierdienst gehören
Die Rangiersignale werden vom Rangierleiter gegeben.
Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Ein langer Ton
und mit dem Arm
Tageszeichen | Nachtzeichen |
Senkrechte Bewegung des Arms von oben nach unten. | Senkrechte Bewegung der Laterne von oben nach unten. |
Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Zwei mäßig lange Töne
und mit dem Arm
Tageszeichen | Nachtzeichen |
Langsame waagerechte Bewegung des Arms hin und her. | Langsame waagerechte Bewegung der Laterne hin und her. |
Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Zwei kurze Töne schnell nacheinander
und mit den Armen
Tageszeichen | Nachtzeichen |
Beide Arme in Schulterhöhe nach vorn heben und die flach ausgestreckten Hände wiederholt einander nähern. | Wie am Tage, in der einen Hand eine Laterne. |
Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Zwei lange Töne und ein kurzer Ton
und mit dem Arm
Tageszeichen | Nachtzeichen |
Zweimal eine waagerechte Bewegung des Arms vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten. | Zweimal eine waagerechte Bewegung der Laterne vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten. |
Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Drei kurze Töne schnell nacheinander
und mit dem Arm
Tageszeichen | Nachtzeichen |
Kreisförmige Bewegung des Arms. | Kreisförmige Bewegung der Handlaterne. |
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Zum Anfang dieser Seite | Einführung zur ESO 1959 | ![]() | |
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Zur Verordnung über das einheitliche Spitzensignal | Ende der ESO 1959 Absätze 29 bis 48 |
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Zu § 14 der EBO | Zur Teil-Übersicht eisenbahnbetrieblicher Vorschriften | ![]() | |
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Letzte Änderung am 10. Dezember 2006 von Matthias Dörfler |