Der für mich erforderliche Arbeitsaufwand zur Pflege der Seiten stand nicht mehr in angemessenem Verhältnis zu den Zugriffen auf die von mir früher bereit gehaltenen Urteile. Daher werde ich zukünftig lediglich die Zivilentscheidung
zur Schmerzensgeldforderung einer bei dem Eisenbahnunfall in Rheinweiler verletzten Reisenden und das zugehörige
noch hier veröffentlichen.
Obwohl mit Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften zum 1. August 2002 der Gesetzgeber auch für das Haftpflichtgesetz den so genannten Schmerzensgeldanspruch unabhängig von einem Verschulden des Eisenbahnbetriebsunternehmers oder seiner Leute eingeführt hat und daher ein solcher Rechtsstreit gar nicht mehr aufkommen würde, bleiben die Urteilsgründe - insbesondere des BGH - von dauerhafter Bedeutung für die Sorgfaltspflichten der Eisenbahnen.
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Letzte Änderung am 29. Februar 2004 von Matthias Dörfler |